Leuchten – Bedarf

Leuchten – Bedarf:

1. Oprawy oświetleniowe oświetlenia podstawowego w pomieszczeniach innych niż suche lub na zewnątrz pomieszczeń, auf einer Höhe von weniger als . platziert 250 cm von der Oberfläche, betreten und mit einer Nennspannung von mehr als betrieben 42 V Wechselstrom oder 80 Volt Gleichstrom, sie sollten so konstruiert oder abgeschirmt sein, dass sie den direkten Kontakt mit der Hand von Lichtquellen verhindern.

2. In trockenen Räumen von nichtgewerblichen Gebäuden mit leitfähigen Fußböden; (Treppen, Keller, Dachböden usw.) es ist erlaubt, Glühbirnen in schwere Porzellanfassungen mit Lampenschirm zu stellen, bereitgestellt, dass der tiefste Punkt des Scheinwerfers nicht niedriger ist als 1,8 Meter über dem Boden.

3. Freitragende Armaturen können in Badezimmern platziert werden, aus isolierenden Materialien, mit schraubbarem Schirm versehen, dass sich die Leuchte in der Zone befindet 2 oder 3. Leuchte in der Zone 2 muss in Schutzklasse II ausgeführt werden.

4. Das Einführen von mehr als einer Phase in eine Leuchte ist nur für mehrphasige Leuchten zulässig, die in Nichtwohngebäuden installiert sind, wobei Beleuchtungskörper mit eingeführten Drähten mit einer Außenleiterspannung größer als 250 V sollte mit permanenten Warnhinweisen versehen werden: Wachs angebracht, damit sie für Personen sichtbar sind, die mit diesen Rahmen manipulieren.

5. Die Art der Leuchte sollte den Gegebenheiten am Aufstellungsort angepasst werden (staubdichte Armaturen in Räumen mit Staub, in explosions- oder brandgefährdeten Bereichen, explosionsgeschützte Armaturen etc.).

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