Mittel zum Schutz gegen elektrischen Schlag

Gemäß der PN-Norm werden folgende Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag unterschieden:
— automatische Abschaltung,
— doppelte oder verstärkte Isolierung,
— elektrische Trennung,
— sehr niedrige SELV- und PELV-Spannung.

Darüber hinaus können subsidiäre Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Jede der oben genannten Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag sollte konzipiert und umgesetzt werden, dass sowohl Grundschutz gegeben ist, und Schadensschutz.

Für spezielle Anwendungen sind andere Schutzmaßnahmen zulässig, wie zum Beispiel:
— Hindernisse,
— außerhalb der Reichweite der Hände und
— Isolierung des Bahnhofs,
— unbegründete lokale Ausgleichsanschlüsse,
— elektrische Trennung zur Versorgung von mehr als einem Empfänger.

Diese Maßnahmen dürfen nur in Elektroinstallationen verwendet werden, die unter der Aufsicht von qualifizierten oder unterwiesenen Personen stehen und an denen keine eigenmächtigen Veränderungen vorgenommen werden dürfen.

Bestimmungen zum Schutz vor Schäden (Schutz vor sekundärer Berührung) kann bei folgenden Geräten entfallen:
— Metallhalterungen für Freileitungsisolatoren, die am Gebäude befestigt und außer Reichweite platziert werden;
— Bewehrung von Stahlbetonstützen von Freileitungen, wo keine Stahlbewehrung verfügbar ist;
— zugängliche leitfähige Teile, die aufgrund ihrer geringen Größe (CA 50 mmx 50 Mm) oder wegen ihrer Eigenschaften (Eigenschaften) sie können nicht gegriffen werden oder sollten keinen nennenswerten Kontakt mit einem Teil des menschlichen Körpers haben, bereitgestellt, dass der Anschluss an den Schutzleiter schwierig oder unzuverlässig ist. Diese Ausnahmen gelten beispielsweise für. Riegel, Nieten, Informationstafeln, Kabelhalter;
— Metallrohre oder andere Schutzeinrichtungen aus Metall, die die Einrichtung mit doppelter oder verstärkter Isolierung schützen.

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